Unsere Sponsoren

Ohne unsere Sponsoren wäre ein Dorffest kaum durchführbar, denn die Ortsvereine könnten die notwendige Infrastruktur kaum (vor)finanzieren. Der Schwerzenbacher Dorffestverein wirft seine Angel aus und versucht möglichst grosse Fische an Land zu ziehen…

Sponsoring?  Sponsoringmöglichkeiten <hier klicken>


Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren herzlich für die Unterstützung! 

Schwerzenbacher Fisch:
mehr als CHF 1’000



OBI Markt Volketswil
Industriestr. 20
8604 Volketswil


tectus goup
GEHAG Real Estate AG
Ringstrasse 2
8603 Schwerzenbach

Nyfeler Sanitäre Anlagen AG
Hermikonerstrasse 17
8603 Schwerzenbach

Imhofbio AG
Eichhof
8603 Schwerzenbach

KanalPower GmbH
Obsthaldenstrasse 96
8046 Zürich

Hecht:
CHF 1’000

Baugenossenschaft Brunnenhof Zürich
Künzlistrasse 54, 8057 Zürich
Widumstrasse 9, 8603 Schwerzenbach


Club Globe
Ifangstrasse 2
8603 Schwerzenbach

Hörberatung Hug GmbH
Im Chimlimärt
8603 Schwerzenbach


Barcol-Air Group AG
Wiesenstrasse 5
8603 Schwerzenbach

EKZ Eltop AG
Bahnstrasse 3
8603 Schwerzenbach

—-

Denner Satellit Schwerzenbach
Bahnstrasse 16
8603 Schwerzenbach

salzgarten.ch
Sonnenbergstrasse 74
8603 Schwerzenbach

Forelle:
CHF 500

Reformierte Kirche Dübendorf – Schwerzenbach
Bahnhofstr. 37
8600 Dübendorf

Katholische Kirchgemeinde Dübendorf/Fällanden/Schwerzenbach
Dorfstrasse 9a
8603 Schwerzenbach

Zahnfee AG
Bahnhofstr. 1
8603 Schwerzenbach

TCS Touring Club Schweiz Sektion Zürich
Geissbüelstrasse 24/26
8604 Volketswil


2Rad-Shop GmbH
Greifenseestrasse1
8603 Schwerzenbach

Swiss BJJ National Federation Team GmbH
Forchstrasse 225
8032 Zürich

KFC VOLKETSWIL
JFC Systemgastronomie AG
Industriestrasse 16A
8604 Volketswil

Petrig AG, Sanitär / Metallbau
Zürcherstrasse 16
8604 Hegnau


Wexxelzone
Gfennstrasse 15
8603 Schwerzenbach

co Sponsoring
Raiffeisenbank und Die Mobiliar

Lenzlinger Söhne AG
Zeltvermietung
Grossrietstrasse 7
8606 Nänikon

SCHNEIDER UMWELTSERVICE AG, 8604 Volketswil
Geschäftsadresse: Seestrasse 1037, 8706 Meilen

Genossenschaft GGA Maur
Binzstr. 1
8122 Binz

Helvetia Strategies Group GmbH
Maurstrase 52
8117 Fällanden

natürlich bunt
Zimikerried 4
8603 Schwerzenbach

Egli:
CHF 200


AIT Gebäudetechnik
Schuepisstrasse 18
8603 Schwerzenbach

Brauch Zimmerei Schrinerei
Zürcherstrasse 22
8604 Volketswil

Roland Meili GmbH
Am Chimlibach 23
8603 Schwerzenbach


MMB GmbH Malergeschäft
Käferholzstrasse
8057 Zürich

Scheiwiller Baukeramik GmbH
Gferchstrasse 9a
8603 Schwerzenbach

Leimgruber Architekten AG
Bahnstrasse 8
8603 Schwerzenbach

Intrum AG
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach

Eppler Treuhand
Strehlgasse 11
8600 Dübendorf


Fürst + Zünd Elektro AG
Geissbühlstrasse 18
8604 Volketswil


Wildhaber Consulting
Information Security & Governance
Sonnenbergstrasse 74
8603 Schwerzenbach

Zürcher Kantonalbank
Zentralstrasse 19
8604 Volketswil

Shiatsu-Praxis Sonnenberg
Sonnenbergstrasse 41
8603 Schwerzenbach

Halter AG, Sanitär
alte Landstrasse 12
8600 Dübendorf

Merlin Gärten
Rumlikerstrasse 30
8320 Fehraltorf

Gian Borra Gärten GmbH
Bahnhofstr. 10
8603 Schwerzenbach

Maler Römer
Schossackerstr. 54
8603 Schwerzenbach

Imhof Flora AG
Eichhof
8603 Schwerzenbach

AXA Winterthur, Hauptagentur
Bahnstrasse 18
8603 Schwerzenbach
—-

Gebrüder Steiner Holzbau AG
Zürichstr. 53
8606 Nänikon

Gossweiler Ingenieure AG
Neuhofstrasse 34
8600 Dübendorf

SPAR Supermarkt Schwerzenbach
Bahnhofstrasse 1
8603 Schwerzenbach

Auto Fahrschule Markus Meier
Bahnstrasse 18
8603 Schwerzenbach

Dorf Garage Schwerzenbach AG
Ifangstrasse 12A
8603 Schwerzenbach

Goldfischli:
CHF 100

Isaura Reinigung, Duarte Maria
Landvogt-Waser-Strasse 15
8405 Winterthur


Vereine

Unsere Dorfvereine sind das Rückgrat des Dorffests. Sie werden vom OK Dorffest organisatorisch unterstützt.

Dorfvereine:

Detaillierte Angaben zu unseren Vereinen findet man auf der Homepage der Gemeinde
http://www.schwerzenbach.ch/de/freizeitkultur/freizeit/vereinsliste/


Arbeitsgemeinschaft Wohnliches Schwerzenbach (AWS)

Damenturnverein

Elterngruppe Windredli

Feuerwehrverein


Flötenensemble Schwerzenbach

Fussballclub

Kinder- und Jugendarbeit Schwerzenbach (KJAS)


Männerchor



Männerturnverein (MTV)


Musikgesellschaft

Pfadi Wildert

reformierte Kirche

katholische Kirche, Pfarrei St. Gabriel

Glattal Church

Regionale Musikschule Dübendorf (RMD)

Medien

Das nächste Dorffest wirft seine Schatten voraus.
Medienberichte und Mitteilungen (Historie):


Fotos vom Dorffest 2023:
(Fotogallerien siehe https://dorffest-schwerzenbach.ch/2023/rueckblick-fotos/)


Fotos vom Dorffest 2017:

 

Statuten

Statuten des Vereins Dorffest-Schwerzenbach

I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Verein Dorffest-Schwerzenbach“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) mit Sitz in Schwerzenbach. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt Dorffeste zu organisieren, die der Bevölkerung von Schwerzenbach zu gute kommen.

II. Mitgliedschaft

Art. 3 Beitritt und Aufname
Mitglieder des Vereins Dorffest-Schwerzenbach können Schwerzenbacher Vereine und Organisationen sein.

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch den Verein auf Antrag des Vorstandes. Die Vereinsversammlung entscheidet über die endgültige Aufnahme. Ein Beitrittsgesuch kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden; eine Rekursmöglichkeit besteht nicht.

Art 4 Beendigung des Mitgliederverhältnisses
Der Austritt hat durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu erfolgen, in der Regel auf Ende eines Vereinsjahres. Austretende Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Die Mitgliedschaft endet mit der Auflösung des betreffenden Vereins oder der betreffenden Organisation.

Mitglieder, die den Interessen des Vereins schaden oder das Vereinsleben nachhaltig stören, können von der Vereinsversammlung ausgeschlossen werden.

Art. 5 Rechte und Pflichten
Jeder Mitglieder-Verein, jede Mitglieder-Organisation ist stimmberechtigt und verfügt, unabhängig von der Grösse, über eine Stimme.

An die Vereinsversammlungen entsendet jedes Mitglied eine stimmberechtigte Person.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich aktiv am Dorffest 2011 und folgende, beteiligen.

III. Organisation

Art. 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

– Die Vereinsversammlung
– Der Vorstand
– Die Kontrollstelle

Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Art. 7 Ordentliche Vereinsversammlung
Sie ist das oberste Organ des Vereins, die in der Regel im zweiten Quartal stattfindet.

An der ordentlichen Vereinsversammlung werden folgende Traktanden behandelt:
– Genehmigung des Protokolls der letzten Vereinsversammlung
– Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
– Abnahme von Jahresrechnung und Budgets
– Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
– Beschlussfassung über die Durchführung von Dorffesten
– Beschlussfassung über Abgaben an Dorffesten zu Gunsten der Vereinskasse
– Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Die Einladung zur ordentlichen Vereinsversammlung muss den Mitgliedern mindestens sechzig Tage zum Voraus, unter Bekantgabe der zu behandelnden Geschäfte, zugestellt werden.

Die ordentliche Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen mit einfachem Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident durch Stichentscheid.

Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand neunzig Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich einzureichen.

Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmenden.

Art. 8 Ausserordentliche Vereinsversammlung
Die Einberufung einer ausserordentlichen Vereinsversammlung können der Vorstand oder sieben Mitglieder unter Angabe des Zweckes verlangen. Diese Versammlung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.

Art. 9 Vorstand
Die Leitung des Vereins wird einem Vorstand, bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten und mindestens drei weiteren Vorstandmitgliedern übertragen. Eine Amtsperiode beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Die Vorstandsmitglieder sollten einem Mitgliederverein angehören und sind zwingend auch Mitglieder des OK-Dorffests. Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die ordentliche Vereinsversammlung gewählt wird.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

Art. 10 Kontrollstelle (Revisionsstelle)
Die Kontrolle der Jahresrechnung erfolgt durch zwei Personen, die nicht zwingend einem Mitgliederverein/einer Mitgliederorganisaton angehören müssen. Sie haben das Recht, jederzeit in die Rechnung und Kasse Einsicht zu nehmen. Sie prüfen das gesamte Rechnungswesen des Vereins und erstatten zu Handen der Vereinsversammlung einen schriftlichen Bericht.

Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl durch die Vereinsversammlung ist möglich.

IV. Finanzen

Art. 11 Finanzierung

Die Einnahmequellen des Vereins sind:

– Vermögen aus früheren Dorffesten
– Ertrag aus zukünftigen Dorffesten
– Sponsorenbeiträge
– Spenden und Zuwendungen
– Beiträge der Gemeinde
– Ertrag des Vereinsvermögens
– Abgabe auf den Erträgen der Mitgliedervereine an den Dorffesten

Mögliche Abgaben werden an der Vereinsversammlung festgelegt.

Art. 12 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 13 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig. Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich ausgeführt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Auf Antrag des Vorstandes kann die Vereinsversammlung beschliessen, Spesen und/oder Sitzungsgelder zu entrichten.

V. Schlussbestimmungen

Art. 14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Vereinsversammlung erfolgen. Vier Fünftel der anwesenden Mitglieder müssen diesem Beschluss zustimmen.

Über die Verwendung eines allfälligen Liquidationsüberschusses entscheidet die Vereinsversammlung.

Art. 15. Inkraftreten der Statuten
Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 17.01.2011 angenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.

Art. 16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Schwerzenbach

Präsident / Aktuar:
Reto Zogg  /Antonio Spitale

Kontakte

Dorffestverein

info@dorffest-schwerzenbach.ch

Postadresse:

Dorffestverein Schwerzenbach
c/o Michael Meili
Grabenstrasse 2, 8603 Schwerzenbach

Organisation:

Präsident: Michael Meili
Aktuar: James Clements
Finanzen: Thomas Busch
Revisoren: Pascal Kistler, Walter Widmer

 

OK Dorffest 2023

Postadresse:

OK Dorffest Schwerzenbach
c/o Michael Meili
Grabenstrasse 2, 8603 Schwerzenbach

Organisation:

Festplatz

Festgelände Plan

<Plan des Festgeländes folgt>

Aktivitäten

<Auflistung der Aktivitäten folgt>